Wissenswertes über das Auflage Schießen
Im Jahr 2006 wurde das Auflageschießen für Senioren ab dem 56. Lebensjahr offiziell in das Regelwerk des Deutschen Schützenbunds eingeführt. In der Sportordnung des Deutschen Schützenbunds findet sich das Auflageschießen seitdem als Teil 9.
Warum wurde das Auflageschießen eingeführt?
Die aufgelegten Disziplinen ermöglichen Schützen, ihren Sport auch im fortgeschrittenen Alter weiter auszuüben – egal, ob auf Verbandsebene oder bei Meisterschaften. Meist werden dafür die üblichen Sportwaffen genutzt. Beliebt sind Luftpistolen und Luftgewehre, da sie mit spezieller Diabolo-Munition, einer einfachen Handhabung und geringen Betriebskosten optimal auf das Scheibenschießen zugeschnitten sind. Gegebenenfalls werden die Luftdruckwaffen mit einem flachen Keil oder einer ähnlichen Befestigungsmethode versehen, wodurch das Auflegen auf ein dafür vorgesehenes Stativ ermöglicht wird.
Durch diese Hilfsmittel muss das Gewicht der Waffe nicht getragen werden, was für Senioren eine erhebliche Erleichterung ihres Hobbies bedeuten kann.
Sportschießen für die ältere Generation: Spaß am Hobby behalten
Im fortgeschrittenen Alter lässt sich selbstverständlich die Freihand-Disziplin fortführen. Allerdings ist es irgendwann vielleicht doch soweit, dass der ausgestreckte Arm die Pistole nicht mehr ruhig halten kann oder die Hüfte die fordernde Haltung der Anschlagsart bei Gewehren nicht mehr mitmacht. Auflageschießen ist daher eine Schießsportdisziplin, bei der Senioren bis ins hohe Alter den Spaß am Hobby beibehalten und weiterhin beste Ergebnisse erzielen können.
Image des Auflageschießens: keine Trivialisierung, sondern eine Erleichterung des Sports
Die Anforderung, das Gewicht der Waffe zu halten, entfällt bei den Auflage-Disziplinen. Nach der Einführung des aufgelegten Schießens wurde die Disziplin von einigen Menschen belächelt. Nach dem Motto: Einfach die Waffe auflegen, zielen und abdrücken. Doch trotz der Erleichterung durch Auflagekeile, -schienen und -ständer gehört einiges mehr dazu: Eine kontrollierte Atmung, ein regelmäßiges Abzugstraining und ein höherer Anspruch an die Präzision. Denn während in den Freihand-Disziplinen mit einigen 8er- oder 9er-Treffern durchaus noch gute Ergebnisse erzielt werden, gilt beim Auflageschießen jeder Treffer, der keine 10 ist, als Patzer.
Ab der Altersklasse ab 51 Jahren dürfen Luftpistole sowie sämtliche Gewehrdisziplinen auch aufgelegt geschossen werden. Beim Schießen mit Auflage darf nur die Waffe gehalten werden, die Auflage darf nicht berührt werden. Ab der Seniorenklasse C dürfen die Schützen auch sitzend aufgelegt schießen. Die Regeln bei Wettkämpfen wurden von den normalen Freihand-Wettbewerben adaptiert, können sich bei verschiedenen Schützenvereinen und Wettbewerben allerdings unterscheiden
Eine Besonderheit beim Auflageschießen ist die hohe Präzision der Treffer. Beim aufgelegten Schießen werden meist Serien mit 30 Schuss geschossen. Bei guten Schützen liegt die Schießleistung sehr eng beieinander. 300 Ringe, also 30-mal ein 10er-Treffer, sind keine Seltenheit, weswegen nur noch elektronisch ausgewertet wird.
Die Waffen liegen beim Auflageschießen zwar auf, allerdings dürfen sie nicht am Ständer fixiert werden. Sowohl in der Quer- als auch der Drehachse besteht also Bewegungsfreiheit. Denn schon die geringste unbewusste Bewegung oder eine veränderte Körperhaltung genügen für eine Trefferabweichung beim aufgelegten Schießen. Der richtige Stand, ein regelkonformer Auflagekeil oder eine Auflageschiene sind daher von allergrößter Bedeutung für einen fairen Sport. Genauere Informationen finden Sie im Teil 9.6 der Sportordnung des Deutschen Schützenbunds.
Aufgelegt schießen mit Luftpistole und Luftgewehr ist eine eigene Wettbewerbsart, die mit dem Freihandschießen nicht
gemessen werden kann. Die Ergebnisse können daher nicht verglichen werden. Je nach Wettbewerbsart und beim Schießen um Preise führt dies schnell zu Unstimmigkeiten. Veranstalter sollten daher dem Auflageschießen eine eigene Scheibe widmen oder die Bedingungen anpassen, um für Fairness unter allen Schützen zu sorgen.
Auflageschießen ist für ältere Menschen eine gute Möglichkeit, ihr Hobby weiterzuführen. Mit der korrekten Auflage wird der Sport erleichtert, aber nicht trivialisiert. Die Luftpistole oder das Luftgewehr muss so auch im fortgeschrittenen Alter nicht an den Nagel gehangen werden.
Einführung in die Thematik des Auflageschießens
Einrichten des Standes
Das optimale einrichten des Schützen zur Auflage und Scheibe ist Grundvoraussetzung für den Bewegungsablauf und das Erreichen eines Automatismus, welcher ein perfektes Ergebnis garantiert. Der Vorgang Laden – anheben der Waffe – auflegen der Waffe auf die Auflage und einhalten der exakt gleichen Position auf der Auflage – Visierung nehmen – Druckpunkt – gleichförmiges abziehen – ablegen der Waffe muss in einem immer wiederkehrenden und reproduzierbaren Ablauf übergehen. Die Stellung des Schützen sollte gleich der sein, die er auch beim freistehenden Schießen einnimmt. Dies hat den Vorteil, dass eine neue Körperhaltung nicht eingelernt werden muss. Die meisten Schützen benutzen eine Schießbrille mit entsprechendem Korrekturglas, welches auf die Entfernung Auge – Korn eingestellt ist. Verändert man jetzt seine Schießstellung im Anschlag, wirkt sich dies natürlich auch auf die Entfernung Auge – Korn aus, was im Vergleich zum normalen Anschlag zum offenen Anschlag über 10 cm beträgt. Unser Auge wird versuchen, dies zu kompensieren, was aber nach kurzer Zeit zu Ermüdungserscheinungen im Zielbild führt. Die Visierung verschwimmt nach kurzer Zeit, man bekommt kein scharfes Zielbild. Wenn man in dieser Situation dann abdrückt, wird der Schuss unweigerlich irgendwo auf der Scheibe landen, aber nicht in der Zehn. Wenn der Schütze seinen Anschlag verändern möchte, muss er sein Auge bzw. seine Schießbrille anpassen.
| Normaler Anschlag Visierlinie länger, entspannte Körperhaltung
| Offener Anschlag Visierlinie kürzer, Handgelenk knickt ein
Vergleich Visierlinien freistehend und aufgelegt
Das freistehende Schießen unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass die Schwankungen des Schützen über die Visierlinie parallel zu Scheibe sind. Dies bedeutet, um noch eine Zehn zu schießen, darf die Schwankung sich in einem Durchmesser von 16mm bewegen.
Beim Auflageschießen gibt es diese Schwankungen nicht. Fehler entstehen hier durch hoch – oder tiefstehendes Korn oder seitliches verklemmtes Korn. Hier liegt die Fehlerqoute ungleich höher. Ist das Korn nur unwesentlich höher oder tiefer, resultiert dies direkt in einer 9 oder sogar 8. Da hier in Zehntel gewertet wird, ist dies natürlich besonders ärgerlich.
Um das „kippen“ der Waffe zu vermeiden, muß man absolut darauf achten, den Griff immer an der exakt gleichen Position an der Auflage anzusetzen. Hier zeigt sich klar der Vorteil des normalen Anschlages, der die Schwankungen des Schützen auf ein Minimum reduziert und somit verhindert, dass die Waffe immer an einem anderen Punkt aufgesetzt wird.
Ausrüstung für das Auflageschießen
Für das Auflageschießen mit der Luftpistole ist keine besondere Ausrüstung erforderlich. Schießbrille mit Blenden, eventuell eine Schirmmütze, Schuhe mit gerader Sohle um einen gleichförmigen Stand zu gewährleisten und natürlich eine regelkonforme Luftpistole mit Sicherheitsfaden. Viele Schützen haben mittlerweile Zusatzgewichte an ihren Waffen angebracht, um das „springen“ der Waffe bei der Schussauslösung zu verhindern. Dieses springen der Waffe kostet im Extremfall ein bis zwei Ringe. Dieses Phänomen zeigt sich mitunter nur beim Auflageschießen. Beim freistehenden Schießen wird der Geschoßimpuls durch die Waffe, Hand und Arm des Schützen kompensiert . Beim Auflageschießen ruht die Waffe auf der Auflage. Über diesen Drehpunkt wirkt sich der Geschoßimpuls durch ein springen der Waffe nach oben aus. Um dies zu vermeiden oder zu dämpfen, montieren viele Schützen Zusatzgewichte unter den Lauf. Beim anbringen ist zu beachten das Gesamtgewicht der Waffe, dies muss unter 1500 g liegen sowie die äußeren Abmaße, damit die Waffe in den Prüfkasten passt.
Ansonsten gilt für das Auflageschießen das Regelwerk Teil 9, der Sportordnung des DSB.